rund ums Auto


VERKEHRSUNFALL

Ein Unfallschaden ist mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, die sich nicht unbedingt auf den ersten Blick erschließen.

Ohne fachliche Unterstützung kann hier leicht etwas übersehen oder gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht erfolgreich durchgesetzt werden.

Dies gilt sowohl für die Frage des Verschuldens als auch für Umfang und Höhe der Schadenspositionen.

Zu allen denkbaren Schadenspositionen gibt es mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechnung, da die Versicherungen immer wieder neue Ideen haben, wie sie die Ihnen zustehenden Ansprüche kürzen. Dies muss der Geschädigte nicht einfach so hinnehmen!

  • Reparaturkosten, Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten, Nutzungsausfall
  • Abschleppkosten, Standgebühren
  • Totalschaden oder Reparaturschaden
  • Restwert
  • Leasingfahrzeuge
  • Personenschaden: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • fiktive Schadensabrechnung
  • Ersatz der MwSt.
  • Kaskoschaden
  • Quotenvorrecht
  • Motorradunfälle
  • Fahrradunfälle
  • Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung
  • Unfall im Ausland oder Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug.

 

Bevor es um die Geltendmachung der verschiedenen Schadenspositionen geht, ist die Frage der Haftung zu klären. Auch hier gibt es zu jeder erdenklichen Unfallsituation eine weitreichende Rechtsprechung, z. B.

  • Parkplatzunfälle
  • Auffahrunfällle
  • Spurwechsel
  • Vorfahrt
  • Überholen
  • etc.

In jedem Fall gilt es hier, den Unfallhergang gleich zu Beginn richtig zu erfassen und bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung entsprechend anzuzeigen.

 

Auch kann es wichtig sein, Einsicht in die Ermittlungsakten von Polizei und Staatsanwaltschaft zu bekommen. Diese erhält nur der Anwalt.



AUTOKAUF & REPARATUR

Der Deutschen liebstes Kind hat in jüngster Zeit – leider zu Recht – viel von seinem makellosen Ruf eingebüßt.

Dieselskandal, Softwaremanipulation und Rückrufaktion sind nur einige wenige Stichpunkte, die beschreiben, was beim Neuwagenkauf alles schiefgehen kann. Man hat dann statt dem Traum vom neuen Auto den Alptraum von David gegen Goliath wo große Konzerne gegen "kleine" Endverbraucher kämpfen.

 

Tachomanipulation, verheimlichte Vorschäden und versteckte Fehler sind die Schlagworte, die den Gebrauchtwagenkauf zur unschönen Sache machen. Auch hier ist es für den Käufer nicht leicht, da ihn regelmäßig die Beweislast für die nach dem Kauf entdeckten Mängel trifft.

 

Hat das Fahrzeug die ersten Jahre ohne diese Probleme hinter sich gebracht, könnte Ärger auf Sie zukommen, wenn die ersten Reparaturen fällig werden.

 

  • Gewährleistung bei Neu- und Gebrauchtwagenkauf vom Händler oder bei Privatkauf
  • Gewährleistung bei Reparatur, Werkstattrechnung
  • Garantie
  • Sachmangel
  • Schadensersatz
  • Unfallfahrzeug
  • Nachbesserung
  • Rücktritt
  • Minderung
  • Anfechtung
  • Arglistige Täuschung
  • Verjährung
  • Leasing
  • etc.

 

In all diesen Fällen stehe ich Ihnen kompetent zur Seite und setze mich für Ihre Rechte ein.

 

Beratung und Vertretung von Verbrauchern und Unternehmen sowie Autohäusern, Werkstätten, Sachverständigen.



BUSSGELD & FÜHRERSCHEIN

  • Bußgeldbescheid/-verfahren
  • Anhörungsbogen - Privatperson oder Firma
  • Zeugenfragebogen
  • Einspruch
  • Fahrverbot oder Führerscheinentzug
  • Geschwindigkeit, Abstand, Rotlichtverstoß
  • Handy, Alkohol am Steuer
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrtenbuch
  • MPU
  • Probezeit
  • Parkverstöße und Abschleppen
  • etc.

Ohne Auto geht oft gar nichts mehr. Umso dringlicher ist die Angelegenheit, wenn der Führerschein in Gefahr ist. Dabei ist es wichtig, von Anfang an die richtige Taktik zu fahren. Dies beginnt zum Beispiel schon mit dem Erhalt des Anhörungsbogens. Muss dieser überhaupt ausgefüllt werden? Bereits hier sollten vorab wichtige Fragen geklärt werden.



VERKEHRSSTRAFRECHT

  • Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung bei allen Verkehrsdelikten
    wie z.B.:
  • Unfallflucht
  • Alkohol/Drogen
    am Steuer
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Führerscheinentzug
  • Sperrfrist
  • Regreß der Kaskoversicherung
  • etc.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist es so wichtig, niemals etwas ohne vorherige Rücksprache mit seinem Anwalt zu sagen.

Aus diesem Schweigen dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Aber was einmal gesagt ist, kann später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Als "Laie" sind die Konsequenzen scheinbar günstiger Angaben gar nicht voll einzuschätzen. Solche Angaben machen im Nachhinein eine sinnvolle Verteidigung leider oft schwierig oder gar unmöglich.

Der Anwalt kann zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und danach kann gemeinsam das taktisch sinnvollste weitere Vorgehen entschieden werden.



KASKOSCHÄDEN

Sogar die eigene Kaskoversicherung kürzt häufig zu Unrecht den geltend gemachten Schaden.

Da ist es wichtig seine Rechte zu kennen, denn die Versicherung, auch die eigene, hat nicht als Erstes Ihr Interesse im Blick, sondern am Ende doch immer das eigene.


FRANZISKA WITSCHEL

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Bavariaring 26

80336 München

 

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